Unsere Satzung
- Der Kinderkleidermarkt (KKM) der Kirche Niendorf-Markt ist ein kommissarischer Verkauf (vorsortierter Flohmarkt) privater Sachen rund um Schwangerschaft und Kind.
- Der Kinderkleidermarkt wird geleitet vom Kinderkleidermarkt-Team.
- Das KKM-Team entscheidet über den Ablauf und die Vor- und Nachbereitung des Kinderkleidermarktes.
- Verkaufsnummern werden nur an Helfer sowie Mitglieder des KKM-Teams vergeben, die am Kinderkleidermarkt-Sonntag (während des Marktes und/oder beim Abbau) aktiv während mindestens einer gesamten Helferschicht helfen und einen selbstgebackenen Kuchen für den KKM spenden. Details zur Nummernvergabe werden in „Hinweisen zur Nummernvergabe & zu Helfer- Einsatzzeiten“ geregelt.
- Vom Erlös der Verkäufe werden 25 % zugunsten der Kinder- und Jugendarbeit Niendorf einbehalten. Für Helfer, die zwei Schichten helfen, ermäßigt sich dieser Betrag auf 20 % und bei drei Schichten auf 15%. Erscheinen Helfer mit einer Verkäufernummer nicht zu vereinbarten Helfer-schichten bzw. arbeiten nicht aktiv mit, erhöht sich dieser Betrag auf 40 %.
(siehe auch „Hinweise zur Nummernvergabe & zu Helfer-Einsatzzeiten“, Punkt 4). - Die Verwaltung und Entscheidung über die Verwendung der Erlöse obliegt dem Kinderkleidermarkt-Team.
- Alle Helfer und Mitglieder des KKM-Teams arbeiten ehrenamtlich.
- Der Verkauf erfolgt unter den im „Merkblatt für Verkäufer “ genannten Bedingungen.
- Für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Stand: Januar 2019